Familienentlastender Dienst

Individuelle Unterstützungsangebote bei Behinderung oder Pflegebedarf

Das ambulante Betreuungsangebot des Familienentlastenden Dienstes (FED) richtet sich sowohl an Familien oder Einzelpersonen, die mit ihrem behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause wohnen, als auch an Pflegebedürftige, die selbstständig im eigenen Wohnraum leben.

Im Vordergrund der Unterstützung stehen die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf und deren Angehörige. Die Betreuung des beeinträchtigten Menschen als 1:1-Betreuung erfolgt auf Wunsch sowohl im häuslichen Umfeld als auch in den Räumlichkeiten des Trägers Lebenshilfe Ilm-Kreis e.V. stundenweise tagsüber oder abends.

Kontakt

Lebenshilfe Ilm-Kreis e.V.
Familienentlastender Dienst
Waldstr. 5a
98693 Ilmenau

Koordinatorinnen: Laura Schneider, Almut Kletzin

E-Mail: [email protected]

Telefon: 03677/846161

Fax: 03677/846159

Was bieten wir an?

Der FED bietet Unterstützung in folgenden Bereichen an:

  • Assistenz und zusätzliche Betreuungsleistungen im häuslichen Umfeld
  • hauswirtschaftliche Dienstleistungen
  • Begleitung in die Einrichtungen (Kita, Schule, WfbM, Tagespflege u.a.) und zurück nach Hause
  • Betreuung und Assistenz des beeinträchtigten Menschen in der Kita, der Schule oder der WfbM
  • stundenweise Betreuung in vereinseigenen Räumlichkeiten am Tage
  • Begleitung des Betreuten/der Familie bei Ausflügen, Unternehmungen, Arztterminen
  • Betreuung über mehrere Tage mit Übernachtung zu Hause oder in den Wohnbereichen des Trägers
  • Beratung der Familienangehörigen
  • Die Angebote und Leistungen des FED können als Paket oder als Einzelkomponente in Anspruch genommen werden.

Wer trägt die Kosten?

Die Finanzierung der Leistungen des FED erfolgt im Einzelfall durch unterschiedliche Kostenträger. Wurde für den Menschen mit Behinderung bereits ein Pflegegrad festgelegt, erfolgt die Antragstellung auf Übernahme der Kosten bei der zuständigen Pflegekasse (Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Angebote zur Unterstützung im Alltag).

Die monatlichen Ansprüche von 125 Euro können angespart und zu einem späteren Zeitpunkt gesammelt eingesetzt werden. Werden beispielsweise in den Monaten Januar bis April keine Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt, steht im Mai ein Betrag von insgesamt 625 Euro zur Verfügung.

Es ist möglich, die Restansprüche aus einem Jahr bis zum 30.06. in das darauf folgende Jahr zu übertragen. Danach verfallen die nicht genutzten Ansprüche. Stattdessen kann beim örtlichen Sozialamt ein Antrag auf Leistungen (Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege) gestellt werden, wenn die Voraussetzungen für einen Pflegegrad (noch) nicht vorhanden sind und demzufolge die Pflegekassen die Kosten nicht übernehmen. In jedem Fall ist es jedoch möglich, die Kosten für die Betreuung durch eine eigene Finanzierung zu tragen.